Leistungen in der Pflege im Wandel –  Perspektiven und Entlastungen für Angehörige

Leistungen in der Pflege im Wandel – Perspektiven und Entlastungen für Angehörige

Für die häusliche Pflege bringt das Jahr 2025 positive Veränderungen mit sich. Bereits im Jahr 2023 wurden bei der letzten großen Pflegereform (PUEG) lang erwartete Leistungserhöhungen beschlossen.

Die meisten Pflegeleistungen erhöhen sich bereits zu Jahresbeginn um jeweils 4,5 Prozent – laut Paragraf 30 des 11. Sozialgesetzbuches.

 

Folgende Pflegeleistungen werden erhöht:

  • Pflegegeld

  • Pflegesachleistungen

  • Entlastungsbetrag

  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

  • Verhinderungspflege

  • Kurzzeitpflege

  • Tages- und Nachtpflege

  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

  • Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA

  • Leistungen für die vollstationäre Pflege

  • Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen

 

Weitere Entwicklungen, welche sich auf die Bedürfnisse pflegender Angehöriger und Pflegebedürftiger auswirken, könnten in der Pflegepolitik zukünftig noch folgen. Bereits im Jahr 2028 wird voraussichtlich die nächste reguläre Erhöhung stattfinden, sie richtet sich nach der allgemeinen Entwicklung von Löhnen und Preisen.

Sämtliche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung werden hierbei automatisch dynamisiert. Auch ist denkbar, dass weitere finanzielle Entlastungen, sowie eine flexiblere Gestaltung der Pflegeleistungen und eine stärkere Integration digitaler Technologien in der Pflege in den kommenden Jahren in den Fokus rücken. Gezielte Maßnahmen zur Entlastung des Pflegesystems wie auch die langfristige Sicherung der Pflegefinanzierung werden voraussichtlich nach wie vor wichtige Themen bleiben.

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