Ab dem 01.07.2025 werden die einzelnen Budgets für Kurzzeitpflege (bislang 1.774 Euro pro Kalenderjahr) und Verhinderungspflege (bisher 1.612 Euro pro Kalenderjahr) zusammengefügt.
Somit wird der Zugang zu Pflegeleistungen für die häusliche Pflege erleichtert und der bürokratische Aufwand verringert.
Das Entlastungsbudget mit einem Gesamtbetrag von 3.539 Euro kann dann flexibel als Jahresbetrag für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege eingesetzt werden, auch die Nutzung des Gesamtbudgets für nur eine der beiden Leistungen ist möglich.
Die Voraussetzung von mindestens 6 Monaten häuslicher Pflege vor Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt außerdem ab 01.07.2025, das Entlastungsbudget kann direkt ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 für Ersatzpflegeleistungen genutzt werden.
Das Entlastungsbudget steht Ihnen immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegepersonen vorübergehend nicht möglich ist. Zum Beispiel aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem Reha-Aufenthalt.
Für pflegebedürftige Personen unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget bereits seit 01.01.2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung, ab dem 01.07.2025 dann der Betrag von 3.539 Euro für alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2.
Nichts zu tun hat das Entlastungsbudget mit dem Entlastungsbetrag von 130,63 Euro (vorher 125 Euro) monatlich.